Allgemeines Feuerverbot im Freien

Aufgrund der sehr grossen Brandgefahr hat der Staat Wallis ein allgemeines Feuerverbot im Freien erlassen. Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben die Waldbrandgefahr auf ein sehr hohes Niveau steigen lassen.

Grillieren ist ausschliesslich in privaten Bereichen innerhalb bebauter Gebiete erlaubt, sofern strenge Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Die Feuerstelle muss auf einer nicht brennbaren Unterlage stehen und ausreichend Abstand zu Vegetation und Wald aufweisen.

Es gilt zu bedenken, dass das Anzünden eines Grills, auch bei nur kurzzeitig starker Rauchentwicklung, leicht einen Alarm und damit einen Grosseinsatz der Feuerwehr auslösen kann; aus diesem Grund darf auch bei den erlaubten Aktivitäten nur wenig Rauch entstehen.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und besondere Vorsicht walten zu lassen, um Brände zu verhindern.


Aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Wallis

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